Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Anwendung Feasy

 

Die "SEMITRON ELECTRONIC AND ELECTRICALCONSTRUCTIONS SOCIETE ANONYME", Namensbezeichnung SEMITRON SA, Sitz imIndustriegebiet von Sindos, Thessaloniki, Steuer-Identifikationsnummer:094450220 und Allgemeine Handelsregisternummer: GEMI 038327705000 (im Folgenden"SEMITRON" oder "Gesellschaft" genannt)

Die folgenden Bedingungen gelten für die Nutzung derDienste der Online-Anwendung Feasy und stellen die vollständigeVereinbarung der Gesellschaftmit dem jeweiligen BENUTZER dar.

DEFINITIONEN

- BENUTZERDATEN bezeichnet alle Dateninhalte, die demUnternehmen vom BENUTZER durch die Nutzung der Anwendung über dasBENUTZER-Konto zur Verfügung gestellt werden

- Betriebsunterbrechung(Downtime) bezieht sich auf einenDienst, der dem BENUTZER unter der alleinigen Verantwortung des Unternehmenstechnisch nicht zur Verfügung stand. Wenn ein Dienst dem BENUTZER ausVerantwortung des BENUTZERS nicht zur Verfügung stand, gilt dies nicht alsBetriebsunterbrechung (wenn z. B. die Anwendung dem BENUTZER nicht zurVerfügung steht, der vom Unternehmen für die Anwendungbereitgestellte Server jedoch erreichbar ist, gilt dies nicht alsBetriebsunterbrechung).

- Unterscheidungsmerkmale bedeutet: Name, Marken,Unterscheidungstitel, Domainnamen und jedes andere Unterscheidungsmerkmal desUnternehmens.

- Anwendung bezeichnet die spezifische Feasy-Anwendung,die die von der Gesellschaft erstellte Software beinhaltet. Der Betrieb der Anwendungfür den vorgesehenen Zweck erfordert die Bereitstellung eines mit derAnwendung kompatiblen Druckers durch den BENUTZER und mobiler "pointofsales" – POS-,die nicht Teil der Anwendung sind.

- Konto bezeichnet das BENUTZER-Konto in der Feasy-Anwendung.

- Urheberrechte bezeichnet aktuelle und zukünftigeRechte des Unternehmens, die durch die geltende Gesetzgebung geschütztsind, wie Patente, Geschäftsgeheimnisse, Marken usw.

- BENUTZER bezeichnet jede natürliche oderjuristische Person, die ein Konto in der Anwendung in der Eigenschaft als"Organisation" ("Organisation") im Umfeld der Anwendungerwirbt, sofern sie ihre Registrierung in der Anwendung abgeschlossen hat undihre Teilnahme von der Gesellschaft akzeptiert wurde.

- UNTER-BENUTZER bezeichnet jede natürliche Person,die in der Eigenschaft eines einfachen "Benutzers"("Benutzer") im Umfeld der Applikation einen Account in derApplikation erwirbt, nachdem der BENUTZER eine individuelle Benutzererlaubniserteilt hat, wenn er seine Registrierung in der Applikation abgeschlossen hatund seine Teilnahme vom Unternehmen akzeptiert wurde.

- SLA steht für Service Level Agreement(Dienstleistungevereinbarung)

1.Allgemein

1.1. Die Gesellschaft "SEMITRON ELECTRONIC ANDELECTRICAL CONSTRUCTIONS SOCIETE ANONYME", nachstehend"Gesellschaft" genannt, bietet den Benutzern der Applikation -Unternehmer, im Folgenden "BENUTZER" genannt , den Zugang zurOnline-Applikation der Registrierkasse "Feasy", im Folgenden "Feasy" oder"Applikation" genannt.

1.2 Sie müssen die nachfolgenden Nutzungs- undServicebedingungen für die Anwendung Feasy sorgfältig lesen, BEVORSie die vom Unternehmen bereitgestellte Internet-Anwendung nutzen. Mit der Registrierungdes BENUTZERS sowie des jeweiligen UNTER-BENUTZERS in der Online-AnwendungFeasy erklären der BENUTZER und der UNTER-BENUTZER, dass sie den Inhaltaller Bedingungen dieser Vereinbarung gelesen haben, verstehen und damiteinverstanden sind, diese bedingungslos akzeptieren und dass sie die Rechts- und/ oder Vertretungsbefugnis haben, und dass für sie selbst oder fürdie von ihnen vertretene Einheit alle Bedingungen dieser Vereinbarungrechtsverbindlich sind.

1.3 Wenn ein BENUTZER oder UNTER-BENUTZER nicht mitdiesen Nutzungsbedingungen einverstanden ist, dann darf er die Internet-Anwendungund die Dienste des Unternehmens nicht benutzen.

1.4 Illegale und / oder unbefugte Nutzung unsererAnwendung und die Nutzung jeglicher Mechanismen der Online-Anwendung Feasy,werden untersucht und mit allen der Gesellschaft zur Verfügung stehendenRechtsmitteln verfolgt.

1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(nachfolgend "AGB" oder "Vereinbarung" genannt) geltenfür alle von der Gesellschaft im Zusammenhang mit Feasy erbrachtenLeistungen, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsschluss nicht ausdrücklichauf die AGB Bezug genommen wird. Besondere Vereinbarungen bedürfen derSchriftform und gelten nur für diese.

1.6 Feasy ist eine Software, die von der "SEMITRONELECTRONIC AND ELECTRICAL CONSTRUCTIONS SOCIETE ANONYME" mit demGeschäftsnamen SEMITRON SA und mit Sitz im Industriegebiet von Sindos, inThessaloniki. mit der Steueridentifikationsnummer 094450220 und der AllgemeinenHandelsregisternummer GEMI 038327705000 (im Folgenden "SEMITRON" oder"Gesellschaft") entwickelt wurde und sich in deren Eigentum befindet undsie steht dem BENUTZER durch Aktivierung der Anwendung zur Verfügung.Gemäß diesen Bedingungen, die den vollständigen Vertragzwischen dem Unternehmen und dem BENUTZER darstellen, und dem entsprechendenSLA-Anhang sowie der Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteildieses Vertrages sind, gewährt das Unternehmen dem BENUTZER das Recht zurNutzung vonFeasy ("Lizenz").

1.7 Es wird ausdrücklich vereinbart und akzeptiert,dass der BENUTZER mit der vorliegenden Annahme der Nutzungsbedingungenanerkennt und eigenverantwortlich erklärt, dass er Unternehmer(natürliche Person) oder ein Unternehmen und kein Verbraucher ist, der imBesitz einer legalen Fahrerlaubnis für den öffentlichen Gebrauch(Taxi) für die Erbringung von entsprechenden Dienstleistungen im Sinne dergeltenden Gesetzgebung ist. Das Unternehmen trägt keine Verantwortungfür den Inhalt oder die Richtigkeit der Erklärung des BENUTZERS.

1.8 Für den Fall, dass der BENUTZER eine Firma -juristische Person - ist und die Applikation durch natürliche Personennutzen möchte, die er auswählt und / oder angibt und / oder mit denener in irgendeiner Beziehung (Arbeit, Zusammenarbeit usw.) steht, bietet dasUnternehmen die Möglichkeit der Registrierung in der Applikation undAktivierung der Applikation für die vom BENUTZER definiertenUNTER-BENUTZER. Der BENUTZER erklärt eigenverantwortlich, dass die obengenannten natürlichen Personen bzw. UNTER-BENUTZER keine Verbraucher sindund dass sie über eine legale Fahrerlaubnis für die Beförderungvon Personen im öffentlichen Verkehr (Taxi) und die Erbringung derentsprechenden Transportdienstleistungen im Sinne der geltenden Gesetzgebungverfügen. In diesem Fall muss der BENUTZER mit jedem UNTER-BENUTZER einenindividuellen Lizenzvertrag für Feasy zu den spezifischen Bedingungen undRechten abschließen, die das zwischen ihnen bestehende Verhältnisregeln, und die mindestens den Inhalt dieses Vertrages enthalten. Der BENUTZERist verpflichtet, diese GOPs an den UNTER-BENUTZER zu übertragen. DieVerantwortung für die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durchden UNTER-BENUTZER liegt allein und ausschließlich beim BENUTZER, der mitder Gesellschaft den Vertrag abschließt. Das Unternehmen trägt keineVerantwortung für die Nutzungsbedingungen und die Vereinbarung zwischenBENUTZER und UNTER-BENUTZER und schließt in keiner Weise einen Vertragmit dem UNTER-BENUTZER ab.

2. Leistungsumfang

2.1 Die Anwendung Feasyumfasst folgende Leistungen:

Kassenbonerstellung,Kassenbonliste, begrenzt Verkaufsstatistiken für verschiedeneZeiträume.

2.2 Der Betrieb vonFeasy erfordert die Bereitstellung von mit der Anwendung kompatiblen Druckernund mobilen Kassenterminals (POS) oder androide Kassenterminals (POS) durch denBENUTZER, die mit der Feasy-Anwendung verbunden sind und nicht Teil dererbrachten Dienstleistung sind.

2.3 Der BENUTZER installiert Feasy auf einem von ihm ausgewähltenund angegebenen Gerät (Mobiltelefon oder Tablet) (im Folgenden"Gerät" genannt).

2.4 Feasyerfuellt in technischer Hinsicht die technischenSpezifikationen und rechtlichen Anforderungen der aktuellen Gesetzgebungfür Registrierkassen. Der BENUTZER ist jedoch allein dafürverantwortlich, dass er die entsprechenden gesetzlichen Anforderungeneinhält. Das Unternehmen trägt keine Haftung für etwaigeVerluste des BENUTZERS.

2.5 DerBENUTZER erklärt, dass er dieKompatibilität der Applikation mit seinen Bedürfnissen undMöglichkeiten überprüft hat und dass er von der Gesellschaftalle notwendigen Informationen und Ratschläge für die Partnerschaftin diesem Vertrag erhalten hat. Falls eine der Bedingungen oder die Funktionsweiseder Applikation vom BENUTZER nicht verstanden wird, darf dieser die Applikationnicht erwerben.

2.6 Der genaue Leistungsumfang von Feasy ist inderDienstleistungsvereinbarung(SLA) mit dem BENUTZER beschrieben. DasUnternehmen stellt die Bereitstellung und Verfügbarkeit der bereitgestelltenFeasy-Anwendung gemäß den Bedingungen der SLA sicher.

2.7 Die technologischen Merkmale und Voraussetzungenfür die Installation und Nutzung von Feasy sind in der SLA mit dem BENUTZERbeschrieben. Falls neue oder aufgerüstete Geräte des BENUTZERS einenWechsel der von der Gesellschaft verwendeten Technologie erfordern, kann diesedem BENUTZER ein Angebot unterbreiten, um seiner Anfrage zu entsprechen.Andernfalls kann der BENUTZER die Nutzung von Feasy gemäß denBestimmungen in Ziffer 9.1 dieser AGB kündigen.

2.8 Die Gesellschaft kann nach eigenem Ermessen dieSpezifikationen, die sie für die Bereitstellung von Feasy verwendet,ändern, sofern sie den Bedingungen des geltenden Rechts entsprechen.Jegliche Änderungen gelten als Upgrade der Software und derFeasy-Anwendungim Allgemeinen, die dem Bestreben der Gesellschaft entsprechen, dieQualität der Anwendung zu verbessern.

2.9. Leistungen der Gesellschaft, die der BENUTZERfür sich oder den UNTER-BENUTZER in Anspruch nimmt und die nicht in diesemLeistungsbereich enthalten sind, werden von der Gesellschaft dem BENUTZERgemäß ihrer jeweiligen Preisliste in Rechnung gestellt. Zu diesenLeistungen gehören insbesondere Anwendungshilfen, Analyse, Diagnose und /oder Behebung von Fehlern und Störungen, die der BENUTZER zu vertretenhat. Dies gilt auch für die Beseitigung von Störungen, wennÄnderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe durch dieGesellschaft oder durch Dritte vorgenommen wurden oder werden.Seminarleistungen sind in diesem Leistungsbereich nicht enthalten undbedürfen, wenn sie stattfinden, einer neuen Vereinbarung.

2.10. Vermittelt die Gesellschaft auf Wunsch des BENUTZERSdie Erbringung von Leistungen an den BENUTZER durch Dritte, kommen dieVerträge ausschließlich zwischen dem BENUTZER und dem Dritten zu denmit dem Dritten getroffenen Bedingungen und Vereinbarungen zustande. DieGesellschaft ist nur für die von ihr erbrachten Leistungen verantwortlich.

3.Einstieg in die Applikation - Dauer

3.1 Die Gesellschaft stellt die Applikation aufmonatlicher Basis zur Verfügung. Die Dauer des Vertrages wird aufunbestimmte Zeit festgelegt und tritt mit der Aktivierung der Applikation inKraft.

3.2 Der BENUTZER, natürliche oder juristischePerson, gibt für seine Registrierung in der Applikation in seinemGerät das Internetportal https://datacenter.semitron.gr ein, wie es vonder Gesellschaft angegeben wird. Der BENUTZER gibt in den entsprechendenFeldern einen Benutzernamen und ein Passwort ein, um den Prozess der Erstellungseines Kontos (im Folgenden "Konto") zu starten, wo er mit eigenerSorgfalt und Verantwortung die erforderlichen Daten registriert. Ab demZeitpunkt des Abschlusses des Prozesses der Account-Erstellung ist der BENUTZERberechtigt, einen oder mehrere UNTER-BENUTZER in der Applikation zuregistrieren.

3.3 Das Unternehmen wird Feasy innerhalb einerangemessenen Frist nach der Erstellung des Accounts aktivieren und der BENUTZERwird danach die Applikation auf dem Gerät seiner Wahl installieren.

3.4 Der BENUTZER verpflichtet sich, innerhalb von 5Werktagen nach Aktivierung von Feasy die entsprechende Zahlung des monatlichenAbonnements zu leisten (siehe Bedingung 4 unten). Für den Fall, dass der BENUTZEReinen oder mehrere UNTER-BENUTZER registriert hat, geht die Verpflichtung zurZahlung des monatlichen Abonnements für jeden UNTER-BENUTZERausschließlich zu seinen Lasten und nicht zu Lasten der UNTER-BENUTZER.

3.5 Jede Partei kann diese Vereinbarung ohne wichtigenGrund und insbesondere gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung(siehe Absatz 9 unten) durch eine schriftliche Mitteilung mit einer Frist voneinem Monat kündigen, nach deren Ablauf die Kündigung in Kraft tritt(die Mitteilung kann durch Versand einer E-Mail an die Adressefeasy@semitron.gr für die Gesellschaft und an die entsprechende, vom BENUTZERin seinem Konto eingetragene Adresse erfolgen).

3.6 Dieser Vertrag kann von jeder der Vertragsparteien inÜbereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages aus beliebigenGründen schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall wird dieserVertrag mit Erhalt der schriftlichen Kündigung durch diezu benachrichtigendePartei beendet (die Kündigung kann durch Senden einer E-Mail an die obengenannten E-Mail-Adressen erfolgen).

3.7 Bei Ablauf der Lizenz ist der BENUTZER verpflichtet,bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist Sicherungskopien derDatenprotokolle auf externen Medien (z.B. CD, USS-Stick, etc.) zu erstellen.

3.8 Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der BENUTZERFeasy nicht mehr nutzen. Feasy wird deaktiviert.

3.9 Die Datenerfassungsprotokolle von Feasy werden aufeinem von der Gesellschaft bereitgestellten Server für einen Zeitraum vonmaximal 20 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und inÜbereinstimmung mit dem geltenden Recht gespeichert.

4.Entgelte - Zahlungsmodalitäten

4.1 Das monatliche Nutzungsentgelt beträgt 13 Euroohne Umsatzsteuer pro Gerät. Im Falle eines BENUTZERS, der einen odermehrere UNTER-BENUTZER ernannt hat, geht die Verpflichtung zur Zahlung an dasUnternehmen für die Nutzung der Anwendung durch jeden UNTER-BENUTZERausschließlich zu Lasten des BENUTZERS.

4.2 Die monatliche Gebühr wird durch Abbuchung vonder Kredit-/Debitkarte des BENUTZERS bis zum 5. eines jeden Nutzungsmonatserhoben und gilt für die Nutzung von Feasy für dreißigKalendertage. Sollte es technisch nicht möglich sein, dieKredit-/Debitkarte des BENUTZERS direkt zu belasten, erfolgt die jeweiligeZahlung in bar an einen von der Gesellschaft zu benennenden Dritten - Partnerder Gesellschaft, der dem BENUTZER eine schriftliche Quittung über dengezahlten Betrag aushändigt.

4.3 DerBENUTZER erhält am 1. Tag eines jedenNutzungsmonats eine elektronische Rechnung an die oben genannte E-Mail-Adresse.

Ausnahmsweise bei der Installation der Anwendungerhält der BENUTZER innerhalb von 2 Tagen nach deren Aktivierung dieelektronische Rechnung gemäß dem Vorstehenden.

4.4 Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem sieder Gesellschaft zur Verfügung steht. Bei Zahlungsverzug ist dieGesellschaft berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle notwendigenAufwendungen für deren Einziehung zu berechnen.

4.5 Für den Fall, dass der BENUTZER die monatlicheNutzungsgebühr nicht zum oben vereinbarten Termin bezahlt, wird diese erstnach dem vereinbarten Termin fällig und die Gesellschaft behält sichdas Recht vor, den Betrieb des BENUTZER-Kontos und / oder der Diensteauszusetzen. Die Gesellschaft ist berechtigt, eine Aktivierungsgebühr inHöhe von 25% des geschuldeten Gesamtbetrages zu verlangen, um dasSUSPENDIERTE Konto des BENUTZERS zu aktivieren. Für den Fall, dass derBENUTZER den geschuldeten Gesamtbetrag nicht innerhalb von 15 Tagen nach derSuspension des BENUTZER-Kontos bezahlt, behält sich das Unternehmen dasRecht vor, das BENUTZER-Konto zu kündigen. Die Kündigung desBENUTZER-Kontos bedeutet, dass der BENUTZER alle mit seinem Konto verbundenenDaten verliert, auch wenn die Zahlung und die Reaktivierung dieses Kontos vereinbartwird. Die Ausübung der Rechte der Gesellschaft nach diesem Absatzhängt nicht von einer vorherigen schriftlichen oder mündlichenInformation oder Mitteilung der Absichten an den BENUTZER ab.

4.6 Der BENUTZER ist verpflichtet, bezüglichstrittiger Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Dokuments eineförmliche Reklamation vorzunehmen. Im Falle der Nichteinhaltung dieserFrist verzichtet der BENUTZER auf jegliche Anfechtung und Reklamation. JeglicheArt der Rückgabe liegt im Ermessen des Unternehmens und kannausschließlich als Gutschrift in Form von Abonnementzeit der Anwendungbei zukünftigen Abrechnungen angeboten werden.

4.7 Das Unternehmen nutzt einen Dritten, der die Zahlungdurchführt (der "Zahlungsabwickler"), um dasKredit-/Debitkartenkonto des Nutzers mit der Anwendung zu verknüpfen. DerZahlungs- bzw. Kreditprozess in Bezug auf die Verwendung der Software desZahlungsabwicklers unterliegt zusätzlich zu diesen Bedingungen denBestimmungen, Bedingungen und der Vertraulichkeit des Zahlungsabwicklers unddes Ausstellers der Kredit-/Debitkarte des BENUTZERS. Alle Gebühren oderProvisionen, die vom Zahlungsabwickler oder dem vom BENUTZER für dieAusführung der Zahlung verwendeten Kreditinstitut erhoben werden, gehenausschließlich zu Lasten des BENUTZERS. Das Unternehmen ist nichtverantwortlich für Fehler des Zahlungsabwicklers. In Bezug auf die Nutzungder Software des Zahlungsabwicklers wird das Unternehmen die relevanten Detailsder jeweiligen Transaktion ausschließlich in Übereinstimmung mit denBedingungen der Datenschutzrichtlinie und mit dem, was hier definiert ist,verarbeiten.

4.8 Der BENUTZER erklärt hiermit ausdrücklichund ermächtigt das Unternehmen, die monatlichen Gebühren, die demBENUTZER in Rechnung gestellt werden, dem Konto der Kredit-/Debitkarte desBENUTZERS zu belasten, mit der dieser die Zahlung an den Zahlungsabwicklergeleistet hat, inklusive der Steuern und Verzugsgebühren, soweitzutreffend, die auf oder im Zusammenhang mit dem BENUTZER-Konto zu zahlen sind.Der BENUTZER ist allein verantwortlich für die gültige Zahlung allerGebühren in Bezug auf die von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungenund dafür, dem Zahlungsabwickler ein gültigesKredit-/Debitkartenkonto oder Zahlungsdienste für die Zahlung dieserGebühren für die Nutzung der Anwendung in Übereinstimmung mitdem, was hier definiert ist, zur Verfügung zu stellen. Jede geleisteteZahlung ist nicht erstattungsfähig.

5.PFLICHTEN DES BENUTZERS

5.1. Der BENUTZER verpflichtet sich, alle notwendigenMaßnahmen zu ergreifen,die für die Erbringung der Dienstleistungendurch die Gesellschaft erforderlich sind. Der BENUTZER verpflichtet sich auch,alle Maßnahmen zu ergreifen, die für die Durchführung desVertrages notwendig sind und die nicht im Leistungsumfang der Gesellschaftenthalten sind.

5.2. Der BENUTZER ist für die Kompatibilitätmit den jeweiligen technischen Voraussetzungen für den Betrieb derFeasy-Anwendung verantwortlich.

5.3 Der BENUTZER ist für die Installation einerMalware-Firewall auf dem Gerät seiner Wahl verantwortlich.

5.4 DerBENUTZER stellt alle von der Gesellschaft fürdie Ausführung der Feasy-Anwendung angeforderten Informationen, Daten undUnterlagen in der erforderlichen Form, zu den vereinbarten Terminen und aufeigene Kosten zur Verfügung. Der BENUTZER unterstützt dieGesellschaft bei jeder Problemanalyse und -lösung sowie bei derKoordination der Leistungen durch die Anwendung. Änderungen in denArbeitsabläufen des BENUTZERS, die zu Änderungen der von derGesellschaft für den BENUTZER erbrachten Leistungen führenkönnen, dürfen nur nach schriftlicher Mitteilung der Gesellschaft undschriftlicher Zustimmung der Gesellschaft an den BENUTZER für denreibungslosen Betrieb von Feasy erfolgen.

5.5 Der BENUTZER ist allein für die Bereitstellungder Internetverbindung gemäß den in der SLA gefordertenLeistungsmerkmalen verantwortlich.

5.6 Der BENUTZER erhält die Zugangsdaten bei derRegistrierung für den Dienst. Der BENUTZER hat seine Passwörter so zuverwenden, dass für die Bereitstellung von Feasy absolute Vertraulichkeitgewährleistet ist.

5.7 Ebenso wird der BENUTZER die von ihm zurVerfügung gestellten Daten und Informationen so aufbewahren, dass er sieim Falle des Verlustes oder der Zerstörung jederzeit wiederherstellenkann. Der BENUTZER ist verpflichtet, während der Dauer der Nutzung vonFeasy regelmäßig, mindestens einmal im Monat, Sicherungskopien(Backups) seiner Datenprotokolle auf einem externen Medium (z.B. CD, USB-Stick,etc.) zu erstellen und er ist ausschließlich für die Speicherung derBackups verantwortlich.

5.8 DemBENUTZER ist es nicht gestattet, Feasy und / oderTeile davon zu kopieren oder in irgendeiner Weise zu vervielfältigen oderentgeltlich oder unentgeltlich zu verbreiten oder in irgendeiner Weise zuübertragen. Der BENUTZER darf es ausschließlich auf dem Konto derUNTER-BENUTZER gemäß den vorliegenden Bedingungen registrieren,wobei er nach eigenem Ermessen bestimmen kann, ob für seine Bereitstellungan die UNTER-BENUTZER eine Gebühr anfällt oder nicht. Ebenso ist esdem BENUTZER untersagt, Feasy technisch oder in sonstiger Weise zuverändern. Der BENUTZER hat die Gesellschaft vor solchen Handlungen zu schützen.

5.9 Dem BENUTZER ist es in keinem Fall gestattet: (i)dieSoftware für eine andere Software zu verwenden, sie zu modifizieren odersie in eine solche zu integrieren, oder ein Derivat von einem Teil der Softwarezu erstellen und (ii) seine Rechte aus diesem Vertrag an andere zu verkaufen,zu verleasen, abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden, zuvertreiben, (iii) die Anwendung zu kopieren, sie zu Gunsten Dritter zu verbreitenoder zu vervielfältigen, (iv) die Ergebnisse einer vergleichendenBewertung der Anwendung offenzulegen oder sie für seine eigenenSoftwareentwicklungsaktivitäten zu verwenden und /oder (v) die Software zuverändern, zu demontieren, zu zerlegen, wieder zusammenzubauen, zuüberarbeiten oder zu verbessern, oder zu versuchen, den Quellcode derSoftware zu ermitteln.

5.10 DER NUTZER verpflichtet sich, Feasy tatsächlichnur für die vorgesehenen Zwecke zu nutzen, so dass der Server, auf dem dieDatenprotokolle gespeichert sind, nicht beeinträchtigt wird.

5.11 Der BENUTZER verpflichtet sich, dafür zusorgen, dass seine Mitarbeiter oder Dritte, die in irgendeiner Weise bei derAusführung des Vertrages mitarbeiten oder die Anwendung nutzen (z.B. UNTER-BENUTZER),in Übereinstimmung mit dem, was derzeit für die Ausführung desVertrages definiert ist, mitarbeiten und bleibt in gleicher Weiseverantwortlich für Schäden, die dem Unternehmen durch deren Nutzungentstehen.

5.12 Der BENUTZER wird alle seine Verpflichtungen zurrechtzeitigen und angemessenen Mitwirkung mit der Gesellschaft erfüllen,um die Gesellschaft bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen nicht zubehindern. Kommt der BENUTZER seinen Verpflichtungen zur rechtzeitigen und /oder angemessenen Mitwirkung nicht nach, gelten die von der Gesellschafterbrachten Leistungen unter den in diesem Vertrag vorgesehenenEinschränkungen mit der entsprechenden Verlängerung der von derGesellschaft erbrachten Leistungszeit weiter. Der BENUTZER hat dem Unternehmendie zusätzlich entstehenden Kosten und Aufwendungen gemäß derjeweils gültigen Preisliste des Unternehmens eigenständig zuerstatten.

6.Störungen im Betrieb von Feasy

6.1. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Feasy-Anwendunggemäß diesem Vertrag und der SLA bereitzustellen. Bei nichtordnungsgemäßer Leistungserbringung durch das Unternehmen, wie z.B.bei erheblichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, istdas Unternehmen verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden ab Meldung des Problemseinen Mängelbeseitigungsprozess einzuleiten und seine Leistungen innerhalbeiner angemessenen Frist ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen. Wobeies nach eigenem Ermessen die angeforderten Leistungen wiederholt oder die notwendigenKorrekturen vornimmt.

6.2 Beruht der Mangel auf der Bereitstellung oderMitwirkung des BENUTZERS oder auf einer Verletzung der Pflichten des BENUTZERSaus diesem Vertrag und / oder der SLA, ist das Unternehmen nicht verpflichtet,den Mangel für den BENUTZER kostenlos zu beheben. Wenn der BENUTZER einenAntrag auf Abhilfe stellt, wird das Unternehmen den Mangel gegen eineGebühr beheben. In diesen Fällen gelten die von der Gesellschafterbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen als weiterhinvertragsgemäß erbracht.

6.3 DerBENUTZER wird die Gesellschaft bei der Reduzierungvon Mängeln unterstützen und alle möglichen Informationen zurVerfügung stellen. Jeder auftretende Mangel muss in alleinigerVerantwortung des BENUTZERS schriftlich und unverzüglich an dasUnternehmen (E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresseist ausreichend)gemäß den in der SLA festgelegten Zeiten gemeldet werden. Der BENUTZERwird mit dem durch die verspätete Anzeige entstehenden Mehraufwandfür die Mängelbeseitigung belastet.

6.4 Es wird ausdrücklich und einvernehmlichvereinbart, dass die Bestimmung 924 des österreichischen AllgemeinenBürgerlichen Gesetzbuches über die Unzulänglichkeitsvermutungausgeschlossen ist und auf diesen Vertrag keine Anwendung findet.

7.Haftung

7.1 Die Nutzung von Feasy liegt in der alleinigenVerantwortung des BENUTZERS. Der BENUTZER ist verantwortlich für alletechnischen, persönlichen oder finanziellen Voraussetzungen, die fürdie Nutzung von Feasy erforderlich sind. Das Unternehmen trägthierfür und für etwaige Schäden, die dem BENUTZER entstehen,vorbehaltlich Ziffer 7.2 keine Haftung.

7.2 Die Gesellschaft ist verpflichtet, den Leistungsindexbzw. die Wiederherstellungszeit, wie sie in der jeweiligen SLA (Anlage)angegeben sind, einzuhalten. Überschreitet die Gesellschaft ausGründen, die ausschließlich bei ihr selbst liegen, die Grenzen derWiederherstellungszeit für einen Zeitraum, der über die in der SLAvorgesehene Zeit hinausgeht, oder ist sie aus Gründen, dieausschließlich bei ihr selbst liegen, für einen Zeitraum, derüber die im SLA vorgesehene Zeit hinausgeht, nicht in der Lage, dieLeistung vollständig zu erbringen, wie in der SLA konkret definiert, soist die Haftung der Gesellschaft für nachgewiesene unmittelbareSchäden des BENUTZERS aus den vorgenannten Ursachen auf die Höhe dervom BENUTZER für den durch den vorgenannten Schaden verursachten Zeitraumtatsächlich gezahlten Entgelte beschränkt und in keinem Fall übersteigtdiese die monatliche Gebühr. Dieser Betrag wird demBENUTZERbei dernächsten Monatsabrechnung gutgeschrieben. Falls der BENUTZER sich entscheidet,den Dienst zu beenden, ist eine Rückerstattung nicht möglich und der BENUTZERkann Feasy so lange nutzen, wie sein Konto aktiv bleibt. Die Suche nach jeglicherArt weiterem Schadensersatz durch den BENUTZER, mit Ausnahme von direktenSchäden des BENUTZERS, die nachweislich ausschließlich aufHandlungen des Unternehmens zurückzuführen sind, die auf Vorsatz odergrober Fahrlässigkeit beruhen, oder im Rahmen der gesetzlichvorgeschriebenen Haftung, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle einerÜberschreitung der Wiederherstellungsfristen gemäß der SLA hatder BENUTZER die Gesellschaft unverzüglich schriftlich innerhalb der inder SLA festgelegten Fristen zu informieren.

7.3 Die Gesellschaft trägt und übernimmt keineHaftung für direkte Schäden, indirekte Schäden wie entgangenenGewinn, Kosten im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeiten, AnsprücheDritter gegen den BENUTZER oder Schäden an Dritten, Begleit- und Folgeschäden,Umsatz- oder Zinsverluste und dies wird ausdrücklich ausgeschlossen.Darüber hinaus haftet das Unternehmen nicht für direkte Schäden,die durch leicht fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

7.4 Insbesondere bei Schäden durch Datenverlust istdie Haftung der Gesellschaft auf einen Höchstbetrag begrenzt, der derHöhe einer monatlichen Gebühr für Feasy entspricht. Einweitergehender Haftungs- oder Schadensersatzanspruch des BENUTZERS - gleich auswelchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen.

7.5. Die Gesellschaft haftet nicht für die illegaleoder missbräuchliche Nutzung von Feasy durch Dritte, die Zugang zu den vomBENUTZER eingegebenen Daten haben oder den Dienst verhindern oder beenden.

7.6 Der BENUTZER erkennt an, dass Feasy von derGesellschaft jederzeit modifiziert oder verbessert werden kann und dass es zutechnischen, inhaltlichen oder sonstigen Änderungen kommen kann.

8.Entschädigung - Zusatzkosten

8.1. Die vomBENUTZER zu leistende Vergütung und dieZahlungsmodalitäten ergeben sich aus diesem Vertrag. Vorhandene Steuernwerden zusätzlich berechnet.

8.2. Die Reisestunden der Mitarbeiter des Unternehmenswerden als Arbeitsstunden berechnet. Reisestunden werden nach dem vereinbartenStundensatz vergütet. Die hier angeführten Vergütungen werdenentsprechend der in Ziffer 8.5 vorgesehenen Gebührenskala angepasst. DieReise- und Unterkunftskosten der Mitarbeiter der Gesellschaft werden vom BENUTZERauf der Grundlage der tatsächlich gezahlten Aufwendungen erstattet. DieAuszahlung der Reise- und Nebenkosten erfolgt mit der Vorlage von Belegen -Rechnungen (Kopien).

8.3. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, dieErbringung ihrer Leistungen jederzeit von der Zahlung von Vorschüssen oderder Bereitstellung anderer Sicherheiten durch den BENUTZER in angemessenerHöhe abhängig zu machen.

8.4. Mit Ausnahme der regelmäßigen monatlichenGebühren, für die das Vorstehende vereinbart wurde und für diedieser Absatz nicht gilt, werden alle anderen Dienstleistungen mit einerAnzahlung von bis zu 25 % und dem Restbetrag als Pauschale nach Abschluss derDienstleistung erbracht, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.Die von der Gesellschaft ausgestellten Rechnungen, einschließlich dergesetzlichen Steuern, sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt derelektronischen Rechnung in voller Höhe zu bezahlen.

8.5 Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem sieder Gesellschaft zur Verfügung steht. Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaftberechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle notwendigen Aufwendungenfür deren Einziehung zu berechnen. Wenn der Zahlungsverzug mehr als 15Tage beträgt, ist die Gesellschaft berechtigt, die Erbringung aller ihrerDienstleistungen für den BENUTZER, einschließlich der Applikation,einzustellen, unabhängig davon, ob die Zahlungen für die anderenDienstleistungen eingehalten werden oder nicht. Die Gesellschaft istaußerdem berechtigt, alle von ihr bereits erbrachten Leistungen ohneRücksicht auf Rückzahlungsfristen sofort fällig zu stellen undzu fordern.

8.5. Diese Vergütung richtet sich nach demTarifvertrag für das Gehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereichder automatischen Datenverarbeitung und informationstechnischen Dienstleistungenmit einem Erfahrungsniveau für spezialisierte Tätigkeiten (ST2).

8.6. Der BENUTZER ist berechtigt, ausschließlichseinevon der Gesellschaft anerkannte oder mit einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidungausgestatteten Gegenforderung gegenüber der Gesellschaft aufzurechnen. DerBENUTZER hat kein Zurückbehaltungsrecht.

8.7. Alle sich aus dem Vertrag ergebenden steuerlichenVerpflichtungen, wie z.B. rechtsgeschäftliche Abzüge oderSteuerabzüge, trägt der BENUTZER. Falls die Gesellschaft damitbelastet wird, übernimmt der BENUTZER die Verpflichtung zu deren Zahlung.

9.Beendigung - Folgen

9.1. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung ohnewichtigen Grund mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen (dieKündigung kann per E-Mail gemäß den Bestimmungen dieserVereinbarung erfolgen). Im Falle eines oder mehrerer UNTER-BENUTZER wird dieschriftliche Kündigung vom BENUTZER an die Gesellschaft gesandt undumgekehrt.

9.2. Dieser Vertrag kann von jeder Vertragspartei ausbeliebigen Gründen schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall wirddieser Vertrag mit dem Erhalt der schriftlichen Kündigung durch die zubenachrichtigende Partei beendet (die Beanstandung kann per E-Mailgemäß den Bestimmungen hierin erfolgen). Ein wichtiger Grund zurKündigung ist:

a. die Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen undNichterfüllung und Abhilfe durch die schuldhafte Partei innerhalb vonfünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung, zu der dieschuldlose Partei verpflichtet ist.

b. im Falle von Entlassungen, Konkurs- oder anderenInsolvenzverfahren, die mangels Masse eröffnet oder abgewiesen wurden.

c. im Falle der Unfähigkeit, infolge höhererGewalt die erbrachten Leistungen für einen Zeitraum von mehr als sechsMonaten zu erbringen oder zu empfangen.

Im Falle eines oder mehrerer UNTER-BENUTZER erfolgt dieschriftliche Mitteilung durch den BENUTZER an die Gesellschaft und umgekehrt.

9.3. Die Gesellschaft kann den Vertrag auch bei Vorliegeneines wichtigen Grundes vorzeitig kündigen, wenn sich wesentlicheParameter der Dienstleistung geändert haben und die Gesellschaft ausdiesem Grund nicht in der Lage ist, ihre Dienstleistungen nach wirtschaftlichenKriterien zu erbringen.

9.4 Bei Kündigung oder Beendigung des Vertrages injedweder Form:

a. erlöschen alle Rechte, die sich dieVertragsparteien gegenseitig übertragen haben, und treten außerKraft.

b. werden die vom BENUTZER an das Unternehmengeschuldeten Entgelte für die Dauer seiner Nutzung von Feasy mitÜbersendung der letzten elektronischen Rechnung sofort fällig undeinforderbar. Die elektronische Schlussrechnung wird das Entgelt für denletzten Kündigungsmonat gemäß Ziffer 9.1 enthalten.

c. Der BENUTZER wird jegliche Software oder Anwendung,die mit Feasy zusammenhängt, löschen.

d. im Falle von Dokumenten, die der BENUTZER demUnternehmen zur Verfügung gestellt hat, muss letzteres diese auf eigeneKosten zurückgeben.

e. auf schriftliche Aufforderung wird sich jedeVertragspartei nach Treu und Glauben bemühen, alle ihr von der anderen Vertragsparteizur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen zurückzugebenoder zu vernichten.

9.5 Läuft der Lizenzvertrag aus, ist der BENUTZERverpflichtet, bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist Sicherungskopien derDatenprotokolle auf einem externen Medium (z.B. CD, USS-Stick, etc.) zuerstellen.

9.6. Nach Ablauf der Benachrichtigungsfrist kann derBENUTZER Feasy nicht mehr verwenden. Feasy wird abgeschaltet.

9.7 Die Haftung für die Einhaltung der vorstehendenVerpflichtungen durch den BENUTZER bei Beendigung oder Kündigung desVertrages liegt allein beim BENUTZER.

9.8 Für den Fall der Kündigung oder Beendigungdieses Vertrages unter Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen wirdausdrücklich und einvernehmlich vereinbart, dass eine Haftung fürSchäden jeglicher Art hieraus nicht entsteht und die unschuldige Parteiberechtigt ist, bei einem nur nachgewiesenen positiven Schaden einen Betrag alsErsatz zu verlangen, der die letzten drei Monatsentgelte vor der Kündigungoder dem Ablauf dieses Vertrages nicht übersteigt. Die Suche nach Ersatzeines darüber hinausgehenden Schadens ist ausdrücklichausgeschlossen.

9.9 Die vorstehenden Einschränkungen gelten nichtbei Verletzung von Geheimhaltungs- oder Urheberrechtspflichten oder beiVerletzung der finanziellen Verpflichtungen des BENUTZERS.

10.Höhere Gewalt

10.1. Für den Fall, dass die hiermitübernommenen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt wiebeispielsweise Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Embargo,staatliche Eingriffe, Stromausfall, Unterbrechung von Transportmitteln,Unterbrechung von Telekommunikationsnetzen oder Kommunikationsleitungen,Änderungen in der Gesetzgebung, die sich auf die erbrachten Dienstleistungenauswirken, oder ein sonstiges Ereignis nicht rechtzeitig erfüllt werdenkönnen, wird ausdrücklich vereinbart, dass dies keine Verletzung desVertrages darstellt, unbeschadet der Klausel 9.2 c des vorliegenden Vertrages.

11.Datenschutz / Privacy Policy

11.1. DerBENUTZER erklärt, dass er die vomUnternehmen in der Feasy-App veröffentlichte Datenschutzerklärung("Datenschutzrichtlinie") gelesen hat, die ein wesentlicherBestandteil dieser ist.

11.2 Das Unternehmen erklärt, dass es bei derVerarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen der General DataProtection Regulation (GDPR - 2016/679) der EU und des österreichischenDatenschutzgesetzes einhält und alle erforderlichen technischen undorganisatorischen Maßnahmen ergriffen hat, die im Rahmen seinerVerantwortung zum Schutz der personenbezogenen Daten erforderlich sind.

11.3 Die Protokolle der Datenerfassung von Feasy werdenauf einen von der Gesellschaft bereitgestellten Server übertragen undgespeichert.

11.4 Die Gesellschaft wird die personenbezogenen Datennicht verwenden, außer in dem Umfang, der erforderlich ist, um dem BENUTZERdie vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.

11.5 Nach der Beendigung oder Beendigung dieses Vertragesin gleich welcher Weise werden die vom BENUTZER in der Anwendung eingegebenenpersonenbezogenen Daten gemäß den in der Datenschutzrichtliniefestgelegten Bedingungen gelöscht.

12.Vertraulichkeit

12.1. Beide Parteien verpflichten sich, die ihnen bei derAusführung und im Zusammenhang mit dem Vertrag und seinerDurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen nicht anDritte weiterzugeben und sie als Geschäftsgeheimnis (Geheimnis) zubehandeln, außer in den nachfolgend aufgeführten und restriktiverwähnten Fällen:

a. die Informationen sind der Öffentlichkeit bereitsbekannt;

b. sie wurden dem Empfänger vor Vertragsabschlussvon der anderen Partei ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Geheimhaltungmitgeteilt;

c. sie wurden dem Empfänger von einem nicht zurVertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichteten Dritten bekannt gemachtoder mitgeteilt;

d. es handelt sich um Informationen, zu deren Offenlegungder Empfänger aufgrund eines Gesetzes oder einer Verordnung oder aufgrundeiner Anordnung einer Aufsichts- oder Justizbehörde verpflichtet ist,nachdem er zuvor alle Anstrengungen unternommen hat, den Vertragspartnerrechtzeitig über die bevorstehende Offenlegung zu informieren.

12.2. Personen, die mit dem BENUTZER zusammenarbeiten undmit ihm einen schriftlichen Vertrag abschließen, gelten nicht als Dritte,sofern sie entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtungen hierin unterliegenund daran gebunden sind.

13.Urheberrecht und Nutzungsrechte an den Inhalten

13.1 Feasy ist eine Software, die von der Gesellschaftentwickelt wurde und sich in deren Eigentum befindet. Der BENUTZER erkennt diesausdrücklich an und stimmt darin zu, dass alle geistigen Eigentumsrechtein Bezug auf Feasy bei der Gesellschaft verbleiben.

13.2 Alle in der Anwendung enthaltenen Informationen, mitAusnahme der vom BENUTZER eingegebenen Informationen, sind, sofern nichtausdrücklich anders angegeben, geistiges Eigentum der Gesellschaft.

13.3 Jegliche Nutzung der Anwendung, der Texte, Bilderund Logos der Anwendung zu Werbezwecken oder anderen Zwecken als dem, fürden sie zur Verfügung gestellt wird, ist ohne vorherige schriftlicheZustimmung des Unternehmens ausdrücklich untersagt.

13.4 Es ist ausdrücklich verboten, Inhalte oderSoftware-Informationen von Produkten oder Dienstleistungen, die in der Softwareverfügbar sind, gleich zu welchen kommerziellen Zwecken oder zum Zweckedes Wettbewerbs oder jeglichem sonstigen Zweckean Andere weiterzuverkaufen,über Deep-Links zu vertreiben, zu verwenden, zu kopieren, zu tracken(über Spider, Scrape), abzubilden, herunterzuladen oder zuvervielfältigen.

14.Abtretung

14.1 Der BENUTZER darf die durch diesen Vertragübernommenen Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmungdes Unternehmens weder ganz noch teilweise an einen Dritten abtreten oderübertragen, und eine solche Abtretung oder Übertragung ohneZustimmung des Unternehmens ist vollkommen nichtig. Die Registrierung als UNTER-BENUTZERüber das BENUTZER-Konto in der Feasy-Applikation stellt keine Abtretungoder Übertragung dieses Vertrages dar und / oder die Zustimmung derGesellschaft zur Abtretung oder Übertragung dieses Vertrages kann nichtals solche ausgelegt werden.

14.2 Ausnahmsweise kann der BENUTZER den Vertrag ohneZustimmung der Gesellschaft an ein mit dem BENUTZER verbundenes Unternehmen -juristische Person nach den Definitionen des Gesellschaftsrechts - abtreten. Indiesem Fall muss der BENUTZER der Gesellschaft die bevorstehende Abtretunginnerhalb von 5 Tagen ab dem Datum, an dem sie stattgefunden hat, mitteilen.

14.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, diesen Vertrag ganzoder teilweise abzutreten oder zu übertragen, sowie die Ausführungbestimmter Leistungen an Dritte, einschließlich verbundener Unternehmen,zu übertragen.

14.4 Dieser Vertrag ist für jeden Nachfolger derVertragsparteien, wie oben definiert, verbindlich und durchsetzbar.

 

 

15.Sonstige Bedingungen

15.1 Diese Vereinbarung begründet oderbegründetzwischen dem Unternehmen und dem BENUTZERkeine Partnerschafts-,Arbeits-, Franchise-, Agentur-, Makler-, Vertretungs-, Vertriebs- oder sonstigeBeziehung.

15.2 Alle Bedingungen dieser Vereinbarung gelten alswesentlich und die Verletzung einer dieser Bedingungen wird als Verletzungdieser Vereinbarung angesehen.

15.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages mit seinenAnlagen unwirksam oder ungültig sein oder werden oder einer gesetzlichenVorschrift zuwiderlaufen oder dieser Vertrag unvollständig sein, so wirddadurch die Wirksamkeit der vorstehenden Bestimmungen dieses Vertrages nichtberührt. Die unwirksame Bestimmung muss durch eine durchführbareBestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamenBestimmung möglichst nahekommt.

15.4 Das Versäumnis oder die Verzögerung derParteien, ihre gesetzlichen Rechte aus dem Vertrag auszuüben, bedeutet inkeiner Weise, dass sie auf diese Rechte verzichten.

15.5 Werden während der Lizenzdauer Updates oderähnliche Änderungen an Feasy vorgenommen, gelten diese Bedingungenebenfalls.

15.6. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, dieBedingungen jederzeit ohne vorherige Mitteilung zu ändern, wobei diesenach 30 Tagen ab ihrer Veröffentlichung auf der Webseite des Unternehmensgültig werden. Der BENUTZER ist verpflichtet, sich regelmäßigüber die Feasy-App des Unternehmens, in der die Änderungenveröffentlicht werden, zu informieren. Sollte der BENUTZER mit denÄnderungen nicht einverstanden sein, muss er die Nutzung von Feasyunverzüglich einstellen und dem Unternehmen seine Absicht gemäßden Bestimmungen von 9.1 schriftlich mitteilen (es genügt eine E-Mail andie oben genannte Adresse).

15.7 Die Zustellungen von Dokumenten und Mitteilungengemäß den Bestimmungen dieses Vertrages gelten als ordnungsgemäßan die folgenden E-Mail-Adressen erfolgt:

a. für die Gesellschaft an die E-Mail Adresse derGesellschaft: feasy@semitron.gr

b. für den BENUTZER an die E-Mail-Adresse, die derBENUTZER in seinem Konto registriert hat.

15.8 Es gilt ausschließlich griechisches Recht unddie Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über deninternationalen Warenkauf sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für alleStreitigkeiten wird vereinbart, dass das zuständige Gericht in der Stadt Thessaloniki,Griechenland, die ausschließliche Zuständigkeit hat.